Ausbildung für Gruppenleitende:Kurs für das Rettungsschwimmabzeichen
Ausbildung im Rettungsschwimmen für Gruppenleitende
Ab Montag, 18. November, bietet der BDKJ Bonn in Kooperation mit der DLRG wieder einen Kurs für das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze und Silber an. Zielgruppe sind ehrenamtliche Gruppenleiter aus Jugendverbänden und Pfarrgemeinden, die sich un Rettungsschwimmen qualifizieren wollen, um im Sommer Kinder und Jugendliche bei Ferienfreizeiten zum Schwimmen zu begleiten.
Um Dich für den Kurs anzumelden, solltest Du sicher schwimmen können. Alle speziellen Fähigkeiten für das Rettungsschwimmen bringen Dir die Trainerinnen und Trainer bei. Ob Du am Ende für die Prüfung in Bronze oder Silber antrittst, kannst Du im Laufe des Kurses entscheiden.
Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Sicher bestätigen können wir Deine Teilnahme aus organisatorischen Gründen erst Anfang November. Du bekommst dann von uns eine E-Mail.
Kostenbeitrag: 50 Euro
Hintergrund: Aufsichtspflicht beim Schwimmen
Wer als Veranstalter bei einem Ferienlager oder einer Gruppenstunde die Aufsichtspflicht für Minderjährige übernommen hat, behält diese auch beim Schwimmen. Ein fataler Irrtum wäre es, anzunehmen, dass die Aufsichtspflicht beim Besuch öffentlicher Schwimmbäder pauschal auf die Aufsichtskräfte des Bades überginge. Trotzdem sollten Gruppenleiter ihre Gruppen zu Beginn eines Schwimmbadbesuches beim Badpersonal anmelden. Das ist schon eine Frage der Höflichkeit und sorgt für bessere Verständigungsmöglichkeiten, falls es später zu Auffälligkeiten im Hinblick auf die Gruppe kommt.
Wie viele Leiter man braucht, um mit einer Gruppe Minderjähriger schwimmen gehen zu dürfen, hängt vom Alter und Charakter der Kinder sowie von der Übersichtlichkeit des Badeortes ab. Eine Faustregel lautet: Ein Mitarbeiter sollte nicht für mehr als 15 Teilnehmer zuständig sein.
Neben der richtigen Anzahl der Aufsichtspflichtigen ist zu beachten, dass diese auch eine hinreichende Qualifikation besitzen müssen. Zwar verlangen die gesetzlichen Regelungen keinen formalen Qualifikationsnachweis für die Aufsichtspersonen, doch müssen diese natürlich trotzdem rettungsfähig sein. Entscheidend ist, ob sie im Unglücksfall angemessene Rettungsmaßnahmen für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ergreifen können. Der Aufsichtspflichtige muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten (Wassertiefe, Strömung, Sicht, Wassertemperatur) jederzeit in Not geratene Teilnehmer erkennen, retten und wiederbeleben können.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren über die Rettungsfähigkeit der Verantwortlichen kommen, so muss der Aufsichtspflichtige seine Eignung gegebenenfalls nachweisen. Dabei können die Bescheinigungen anerkannter Organisationen helfen, sodass es äußerst sinnvoll ist, wenn jedenfalls einzelne Aufsichtskräfte einen Rettungsschein der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) besitzen. Diese Rettungsscheine müssen regelmäßig, spätestens alle vier Jahre, erneuert werden. Außerdem sind die Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen.
Anforderungen für die DLRG-Rettungsschwimmabzeichen
Theoretische und praktische Kursinhalte DLRG-Bronze (Auszüge):
- Gefahren am und im Wasser
- Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)
- Hilfe bei Verletzungen, Ertrinkungsunfällen und Hitze- sowie Kälteschäden
- 200 m Schwimmen in höchstens 10 Minuten, davon 100 m in Bauchlage und 100 m in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit
- 100 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 4 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
- Drei verschiedene Sprünge aus etwa 1 m Höhe (z.B. Paketsprung, Schrittsprung, Startsprung, Fußsprung, Kopfsprung)
- 15 m Streckentauchen
- Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von hinten und Halswürgegriff von hinten
- Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist: 20 m Anschwimmen in Bauchlage, hierbei etwa auf halber Strecke abtauchen, auf 2 bis 3 m Wassertiefe und Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen, 20 m Schleppen eines Partners, Demonstration des Anlandbringens, 3 Minuten Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
Theoretische und praktische Kursinhalte DLRG-Silber (Auszüge):
- 400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50 m Kraulschwimmen, 150 m Brustschwimmen und 200 m in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit
- 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
- ein Sprung aus 3 m Höhe
- 25 m Streckentauchen
- Dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwärts innerhalb von 3 Minuten, mit dreimaligem Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)
- 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten
- Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von hinten und Halswürgegriff von hinten
Zur Ausstellung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber muss der Nachweis einer Erste Hilfe-Ausbildung vorliegen. Die Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Termine
18.11.2024 – 10.03.2025, jeweils montags 18.45-19.45 Uhr (umgezogen am Beckenrand), jeweils in der Beueler Bütt.
An folgenden Tagen findet keine Ausbildung statt: 03.03.2025 (Rosenmontag)
Details zu Ferien- und Prüfungszeiten sowie dem Theorietag werden am ersten Abend mit den DLRG-Verantwortlichen abgesprochen.